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Familienzusammenführung nur mit Sprachkenntnissen

Von: urmila am 28. Februar 2008

Kategorie: Hinweise Archiv

Das Berliner Verwaltungsgericht hat geurteilt , dass die indische Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers ein Visum zur Einreise nach Deutschland nur dann bekommen kann, wenn sie über ausreichend deutsche Sprachkentnisse verfügt (via MuB ). Das Urteil kann als pdf heruntergeladen werden.

Auf meinem Blog anders deutsch kommentiere ich das Urteil aus rassismustheoretischer Perspektive. 

Zuletzt geändert am 15.03.2008 13:56:36 von urmila

Unter den folgenden Schlagworten finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Deutschland Diaspora Ehe Indien Recht .

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