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Das Berliner Verwaltungsgericht hat geurteilt , dass die indische Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers ein Visum zur Einreise nach Deutschland nur dann bekommen kann, wenn sie über ausreichend deutsche Sprachkentnisse verfügt (via MuB ). Das Urteil kann als pdf heruntergeladen werden.
Auf meinem Blog anders deutsch kommentiere ich das Urteil aus rassismustheoretischer Perspektive.
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